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Leistungen

Verhinderungspflege


Falls Sie vorübergehend die Pflege nicht leisten können, hält die Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen ein interessantes Angebot vor:

Die Verhinderungspflege

Ihr Angehöriger hat diesen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn er von Angehörigen oder Freunden mindestens sechs Monate vor der Verhinderung in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist. Auch wenn er seine Pflege mit Hilfe von Ihnen und einem ambulanten Pflegedienst organisiert hat (Kombinationsleistung), hat er diesen Anspruch. Wir können für Sie in diesem Fall Leistungen der Verhinderungspflege erbringen.

Höhe der Leistungen

Die Verhinderungspflege steht dem Pflegebedürftigen pro Kalenderjahr für 28 Kalendertage zu. Seine Pflegekasse erstattet hierfür maximal 1.510 Euro.

Die Tage, an denen die Verhinderungspflege weniger als acht Stunden dauert, werden nicht auf den Gesamtanspruch von 28 Tage angerechnet. Hier können Sie über das gesamte Jahr verteilt Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1.510 Euro abrufen.

Das Pflegegeld steht Ihrem Pflegebedürftigen für diese Zeit ungekürzt zur Verfügung. Wenn Sie stundenweise verhindert sind (z. B. durch Arztbesuch, „Auszeit“), kann das Pflegeteam Wilhelmshaven für diese Zeit Verhinderungspflege anbieten. Wir können Ihnen Betreuungspersonal auf Stundenbasis oder einen zusätzlichen Hausbesuch mit den Leistungskomplexen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stellen.


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